die Sie bei der richtigen Planung der Fahrt mit unserem Taxiservice unterstützt. Gern stehen Ihnen auch unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter
Telefon 0355 8 66 22 22 zu Fragen bezüglich der Kosten und unserer bequemen Transportmöglichkeiten zur Verfügung. Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind bei uns herzlich willkommen. Unsere Fahrer helfen freundlich und kompetent.
Zur Behandlung von Krankenfahrten durch Krankenkassen
Grundsatzregelungen
Ambulante Behandlungen
- Arztbesuche
- Krankengymnastik
- ambulante Behandlungen im Krankenhaus
Die Kostenübernahme der Taxifahrt ist hier ausnahmsweise möglich für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und für Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch für Personen ohne diesem amtlichen Nachweis.
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein. Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen. Eine Auskunft über die Höhe des Eigenanteils erteilen Ihnen gern unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen unter Telefon 0355 8 66 22 22.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
- Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen
Hier ist eine ärztliche Verordnung oder ein Krankenbeförderungsschein für jede einzelnen Fahrt erforderlich, der gesetzliche Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.
Dialysefahrten
Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu zahlen. Bitte informieren Sie unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.
Strahlen-/ Chemobehandlungen
Die ärztliche Verordnung oder den Krankenbeförderungsschein (meist für Serienfahrt einzutragen) geben Sie bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen Sie in unserer Zentrale. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht. Zahlen müssen Sie je nach Genehmigung der Krankenkasse:
- Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi. oder:
- Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei jeder Fahrt in bar im Taxi. oder:
- Sie erhalten über den Eigenanteil monatlich eine Rechnung durch unsere VSC Verkehrsservice GmbH.
Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.
Fahrten zu stationären Behandlungen
Kur- und REHA- Behandlungen
Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser
- Berufs- bzw. Schulunfälle
- Fahrten zur externen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes
Für diese Fahrten ist eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung der Schule / des Kindergartens erforderlich. Es fällt kein Eigenanteil an.
Gesetzlicher Eigenanteil
Abrechnung
- Ihre Krankenkasse
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- ggf. eine Kopie des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen
- und als Anlage die ärztliche Verordnung oder einen Krankenbeförderungsschein.